Gerichtsgutachten

Zwischen den Parteien strittige Fragen sollen durch Erstattung eines
Sachverständigengutachtens, welches von einem Sachverständigen erstellt wird, geklärt
werden. Die Gerichte sind gehalten vorrangig öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständige zu beauftragen die Beweisfragen des Gerichtes zu beantworten.

Dieses Gutachten behandelt dann grundsätzlich nur die Beweisfragen des Gerichtes aus fachlicher
Sicht. Der Sachverständige trifft niemals rechtliche Entscheidungen.
Der Streit über gegensätzliche Auffassungen bezüglich einer Beweisfrage kann über das
Streitgutachten geklärt und durch das Gericht entschieden werden. Möglich ist auch, dass
durch ein Gutachten die Parteien zu einem außergerichtlichen Vergleich kommen.