Privatgutachten

Das Privatgutachten wird von einer Partei in Auftrag gegeben. Es dient der Klärung von Sachverhalten, Sicherung von Beweisen, auf objektiver und unparteiischer Basis. Im Falle eines Mangels oder eines Schadens zeigt das Privatgutachten Sachverhalte auf, die Schlüsse zur Verantwortlichkeit ermöglichen. Der Sachverständige wird sich jedoch zur Schuldfrage nicht  äußern, da dies in den Bereich der Rechtsberatung fällt und von einem ordentlichen Rechtsanwalt erfolgen sollte. Der Auftraggeber wird sich aufgrund der im Gutachten gewonnenen Feststellungen überlegen, welche  weiteren Schritte er gegen wen einleiten will. Oft führen Privatgutachten zu einem für beide Seiten befriedigenden und kostengünstigen Vergleich.

In vielen Fällen führen qualifizierte Privatgutachten zum sofortigen Einlenken des "Schuldigen", ohne dass es überhaupt zum Rechtsstreit kommt.