Schiedsgutachten

Schiedsgutachten dienen der außergerichtlichen Beilegung einer Streitfrage. Die Parteien einigen sich gemeinsam auf einen Gutachter, der die Streitsache aus seiner Sicht neutral und fachlich kompetent beurteilt. Bereits bei der Beauftragung des Schiedsgutachtens gilt für beide Parteien, dass sie das Urteil des Gutachters akzeptieren. Der Schiedsgutachter übernimmt die Funktion eines Schiedsgerichtes. Schiedsgutachten sind eine Kombination aus Streitgutachten und Schiedsspruch. Entscheidungen des Schiedsgutachters sind rechtskräftig wie die eines Schiedsgerichtes.

Voraussetzung ist selbstverständlich, dass alle Beteiligten das Schiedsgutachten wünschen und gemeinsam in Auftrag geben