Ausführungsplanung

Die Ausführungsplanung zeichnet ganz konkret den Weg einer Maßnahme vor. Hier wird der Grundstein für eine gute und Mangel freie Ausführung gelegt. Zum Beispiel führt die korrekte Detailplanung einer elektrischen Anlage mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einer einwandfreien Lösung. Fehlt diese Vorplanung, können entweder Mängel oder zumindest Ärger und Korrekturen während der Ausführung die Folge sein.

Der Sachverständige haftet im Rahmen der gesetzlichen Planungshaftung für die von ihm erarbeiteten Details und Lösungsvorschläge. Dies bedeutet für den Auftraggeber eine hohe Investitionssicherheit bei Ihrer Baumaßnahme.