a_0043_e._gewerbekunde protokoll2

Bauabnahme

Bei der Bauabnahme wird nach Fertigstellung einer Leistung oder einer Teilleistung die Ausführung auf ihre Vertragsmäßigkeit überprüft. Diese Abnahme ist ein wichtiger Vorgang im Zuge einer Bauausführung und hat erhebliche Konsequenzen. Es ist daher nahe liegend, die Abnahme durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen oder ihn bei der Abnahme als Berater hinzuzuziehen.