Prüfung von Aufmaß und Abrechnung

Während des gesamten Bauablaufes werden Bauherren, Eigentümer oder Verwalter vom Bauausführenden mit einer Vielzahl von Dokumenten konfrontiert. Wird die Relevanz dieser Schriftstücke wie z.B. Leistungsverzeichnis, Aufmaß, Anmelden von Bedenken gegen die Art der Ausführung, Zwischenrechnung, Schlussrechnung etc. nicht erkannt oder nicht beachtet, kann dies weit reichende, unter Umständen sehr negative Folgen haben. Auf Wunsch wird der, Ihren Bauablauf betreffenden Schriftverkehr, überprüft.