Prüfung 2

Prüfung von Blitzschutzanlagen

Prüfung

Die Prüfung von Blitzschutzsystemen erfolgt nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) und muss von einer Blitzschutz-Fachkraft durchgeführt werden. Hierzu gehören die Prüfung der Dokumentation, die Besichtigung des Blitzschutzsystems, die erforderlichen Messungen und die Erstellung eines Prüfberichtes. 

Zweck der Prüfung ist es sicher zu stellen, dass die Blitzschutzanlage vollständig der Norm entspricht sowie eine dauerhafte und einwandfreie Funktion hat. Die Blitzschutzmaßnahmen sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen. Ein ordnungsgemäßes Blitzschutzsystem schützt ein Gebäude gegen direkte Blitzeinwirkung. Die Funkenbildung, die einen Brand verursachen könnte, wird dadurch vermieden.